Über mich

Benjamin Liebenstein Testamentsvollstrecker und zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 im Kreis Boeblingen

Benjamin Liebenstein 

Testamentsvollstrecker & Sachverständiger für Immobilien (zert. 17024)

Mein Name ist Benjamin Liebenstein, ich bin 43 Jahre alt, in Böblingen geboren, in Holzgerlingen aufgewachsen und mit dem Ländle fest verwurzelt.

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stuttgarter Volksbank habe ich Betriebswirtschaft studiert. Seit fast 20 Jahren bin ich in der Immobilienberatung tätig – sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien. Als Sachverständiger für Immobilien mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 betreibe ich heute ein eigenes Immobilienbüro mit Sitz in Holzgerlingen. Diese Erfahrung verschafft mir ein tiefes Verständnis für Immobilienwerte, Marktmechanismen und die Besonderheiten von Vermögensübertragungen.

Als unabhängiger Testamentsvollstrecker und Berater für Nachlassplanung kombiniere ich meine langjährige Praxiserfahrung mit fundiertem Fachwissen. Ich begleite meine Mandanten sowohl vor dem Erbfall als auch im konkreten Nachlassfall, um klare Regelungen zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und Vermögen professionell abzusichern.

Mein Anspruch ist es, Diskretion, Verlässlichkeit und Transparenz zu verbinden – damit Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen, und Ihre Angehörigen bestmöglich entlastet werden.

Häufige Fragen / FQA

Häufige Fragen zur Testamentsvollstreckung

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ist die vom Erblasser angeordnete Umsetzung seines letzten Willens durch eine neutrale Person, den Testamentsvollstrecker. Dieser sorgt dafür, dass das Testament rechtssicher, vollständig und ohne Konflikte umgesetzt wird.

Was macht ein Testamentsvollstrecker konkret?

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet, sichert und verteilt den Nachlass entsprechend den testamentarischen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögen und Immobilien, die Erfüllung von Vermächtnissen, die Begleichung von Verbindlichkeiten sowie die transparente Abrechnung gegenüber den Erben.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Eine Testamentsvollstreckung ist insbesondere sinnvoll bei mehreren oder zerstrittenen Erben, bei Immobilien- oder Unternehmensvermögen, bei minderjährigen oder schutzbedürftigen Erben sowie bei komplexen Vermögensverhältnissen oder dem Wunsch nach einer neutralen und professionellen Abwicklung.

Auch wenn keine direkten Erben vorhanden sind, kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille exakt umgesetzt wird und Ihr Nachlass zuverlässig verwaltet wird.

Kann ich bereits vor dem Erbfall beraten werden?

Ja. Eine frühzeitige Beratung vor Eintritt des Erbfalls ist ausdrücklich sinnvoll. Bereits zu Lebzeiten können wichtige Weichen gestellt werden, um Klarheit zu schaffen, Risiken zu minimieren und eine spätere reibungslose Testamentsvollstreckung vorzubereiten.

Was passiert nach Eintritt des Erbfalls?

Nach Eintritt des Erbfalls übernimmt der Testamentsvollstrecker das Amt gemäß den testamentarischen Vorgaben. Er informiert die Erben und Beteiligten, sichert den Nachlass und sorgt für eine strukturierte und rechtssichere Abwicklung.

Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?

Der Ablauf einer Testamentsvollstreckung gliedert sich in drei Phasen: die vorbereitende Nachlassplanung vor dem Erbfall, die Übernahme des Testamentsvollstreckeramts nach Eintritt des Erbfalls sowie die Verwaltung, Umsetzung und der geordnete Abschluss des Nachlasses.
 

Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker unterliegt gesetzlichen Pflichten und ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Er muss den Erben auf Verlangen Rechenschaft ablegen. In bestimmten Fällen kann auch das Nachlassgericht eine Kontrollfunktion ausüben.

Kann ein Testamentsvollstrecker abberufen werden?

Ja. Bei groben Pflichtverletzungen kann ein Testamentsvollstrecker auf Antrag durch das Nachlassgericht abberufen werden. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, der nachvollziehbar dargelegt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung?

Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser im Testament angeordnet und dient der Umsetzung seines letzten Willens. Die Nachlassverwaltung wird vom Gericht angeordnet und dient in erster Linie dem Schutz vor Überschuldung des Nachlasses und der Befriedigung von Gläubigern.

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Dauer und Komplexität des Nachlasses. Sie orientiert sich häufig an gesetzlichen Leitlinien oder individuellen Vereinbarungen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen dabei im Vordergrund.
 

Trägt eine Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten bei?

Ja. Durch die neutrale, sachliche und professionelle Abwicklung des Nachlasses werden emotionale Konflikte reduziert und Streitigkeiten unter den Erben häufig vermieden.

In welcher Region sind Sie tätig?

Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Berater für Nachlassplanung erfolgt schwerpunktmäßig im Kreis Böblingen, in der Region Stuttgart sowie in einem Umkreis von etwa 30 Kilometern.

Wo ich als Testamentsvollstrecker für Sie tätig bin

Ich begleite Mandanten im gesamten Kreis Böblingen sowie in der angrenzenden Region Stuttgart. Durch meine regionale Verwurzelung und Marktkenntnis bin ich schnell vor Ort und mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

Ich bin unter anderem tätig in:

Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Steinenbronn, Waldenbuch, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch und Weissach.

Auch darüber hinaus übernehme ich Testamentsvollstreckungen im Umkreis von rund 30 Kilometern.

Persönliche Beratung

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie klären, ob eine Testamentsvollstreckung oder eine frühzeitige Nachlassplanung für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist?

In einem vertraulichen Erstgespräch erhalten Sie eine klare und verständliche Einschätzung – unabhängig, diskret und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.

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Kontakt

Testamentsvollstrecker Benjamin Liebenstein 

Umgehungsstraße 11 / 71088 Holzgerlingen

Telefon: 0178 / 7625216

E-mail: info@letzterwille71.de

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